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In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, es würde stets der billigste Bieter den Zuschlag bei Vergaben erhalten. Das Ziel des Vergaberechts ist aber eigentlich das beste Verhältnis zwischen Leistung und Preis zu erreichen. Rechtsanwalt Weihrauch aus Bonn erläutert Beispiele in denen nicht nur nach dem Preis geschaut werden darf. EuGH und OLG Düsseldorf haben dies jüngst gestärkt. Die Kriterien müssen aber in sachlichem Zusammenhang stehen.
Die Details werden im Video näher dargestellt.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.